Der Königsboden ist ein alter Regionsname - für das Gebiet zwischen den Flüssen Alt und Große Kokel - in Siebenbürgen.
Die Bezeichnung Königsboden deutet auf die besondere Rechtslage des Gebiets im Mittelalter hin. Ab dem 12. Jahrhundert war das relativ dünn besiedelte Gebiet durch deutsche Siedler erschlossen und zu einem zusammenhängenden königlichen Besitz entwickelt worden. Der ungarische König Géza II trat dabei als Schirmherr auf, der ab 1146 Siedler aus dem Deutschen Reich anwarb. Mittelalterliche Quellen nannten das Gebiet damals terra regis oder fundus regis.
Den deutschen Siedlern sicherte König Géza II wertvolle und weitreichende Rechte zu, denn sie, die Siebenbürger Sachsen, waren ausschließlich ihm und fortan den Königen von Ungarn untertan. Im Goldenen Freibrief „ANDREANUM“ von 1224 wurden die Privilegien und Sonderrechte der Siebenbürger Sachsen dokumentiert, daraus leiteten sie selbstbewusst ihren Autonomiestatus ab.
Der Goldene Freibrief ist das weitreichendste und am besten ausgearbeitete Statut, das deutschen Siedlern in Osteuropa je gewährt wurde.
In diesem Gebiet wurde den Siebenbürger Sachsen Land und Hofstellen zugeteilt. Sie gründeten dort ihre ältesten Städte und Dörfer. Später entwickelten sich auf dem Königsboden als Verwaltungseinheiten die Sieben Stühle und die Nationsuniversität als politische Vertretung der Siebenbürger Sachsen. Gemeinhin wurde der Königsboden, wegen seiner deutschen Siedler, als Sachsenland bezeichnet.
Nachdem der Königsboden über mehrere Jahrhunderte – von kurzen Unterbrechungen abgesehen – eine wichtige Grundlage für den rechtlichen Status der Siebenbürger Sachsen war, hat er seit dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 nur noch historische Bedeutung. Nach dem ersten Weltkrieg fiel Siebenbürgen und damit auch der Königsboden durch den Vertrag von Trianon 1920 an Rumänien.
In Bogeschdorf blicken wir auf eine seit 1318 reichende Tradition, denn:
"Den Kern der Nationsuniversität bildete die 1224 mit dem „Andreanum“ privilegierte Hermannstädter Provinz: Territorialautonomie auf dem überantworteten „Königsboden“, eigenständige Gerichtsbarkeit und Selbstverwaltung waren die zentralen Bestandteile dieser Rechte. Nach diesen Vorrechten strebten auch die übrigen sächsischen Distrikte, die sie auch schrittweise erhielten: 1318 die zwei Stühle Mediasch und Schelk ... Bogeschdorf ist dem Mediascher Stuhl zugeordnet ( aus: Die sächsische Nation und ihr „Parlament“, die Nationsuniversität - von HELMUT WOLFF )